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Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor Allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen.
Er darf alle aufsichtsführenden und pflegerischen Arbeiten sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche zulassungspflichtige Tätigkeiten darstellen. Darunter fallen im Allgemeinen einfache die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind.
Folgende Arbeiten gehören zum Hausmeisterdienst:
Aufsicht:
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Hausverwaltung einschl. Nebenkostenabrechnung
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Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie
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Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen
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Überwachung von Heizungsanlage/Funktionstüchtigkeit
Pflege:
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Reinigungsarbeiten
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Garten- und Landschaftspflege (Rasen mähen, Unkraut jäten, Hecken schneiden, Teichbetreuung, Beetpflege uvm.)
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Kehrdienst
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Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten
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Abfluss-Siphon reinigen
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Dachrinnenreinigung
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Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
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Computeranlagen/Telefonanlagen anschließen
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Rollos spannen
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Aufstellung und Inbetriebnahme von Haushaltsgeräten
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Lampen/Bilder/Gardinen aufhängen/abhängen
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Fernseh-, Video- und Musikanlagen anschließen
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Filterwechsel in Lüftungsanlagen (Abluftfilter)
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Möbelmontage
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Montage von Fertigzäunen, Palisaden usw.
Instandsetzung:
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Dichtungswechsel
Funktionsstörungen an Türschlössern beheben
Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
Löcher und Risse spachteln
Trockenbauarbeiten
Tapezieren mit Raufaser nebst überstreichen
Einbau von genormten Baufertigteilen
Bodenlegergewerbe (Teppich, Laminat, PVC, Parkett)
Holz- und Bautenschutzgewerbe
Rohr- und Kanalreinigung
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
Parkett- und Estricharbeiten
Haben Sie einen anderen Wunsch der hier nicht aufgeführt ist, dann rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
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